ERLEBNIS-TRABANT
Allgemeine Mietbedingungen
Einleitung: Einen Trabant zu fahren erfordert ein gewisses Fingerspitzen- und Feingefühl. Lenkung, Schaltung und auch das Bremsverhalten sind mit den heutigen Automobilen nicht vergleichbar. Eine defensive und vorausschauende Fahrweise ist deshalb unbedingt erforderlich.
Die Firma ERLEBNIS-TRABANT vermietet das im Mietvertrag näher beschriebene Fahrzeug gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Mietbedingungen, welche der Mieter mit seiner Unterschrift oder seiner Mietzahlung anerkennt.
1. Reservierung, Stornierung
Buchungen sind verbindlich für den jeweiligen Fahrzeugtyp und Buchungszeitraum. Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Mietantritt berechnet ERLEBNIS-TRABANT 20%, für Stornierungen bis 1 Woche vor dem vereinbarten Mietantritt berechnet ERLEBNIS-TRABANT 30%. Danach ist der Mietpreis vollständig zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug konnte anderweitig vermietet werden. Die Stornierung muss immer schriftlich erfolgen.
2. Mietpreis / Kaution
Der Mietpreis ist vollständig im Voraus bei Vertragsabschluss fällig. Der Mieter haftet gegenüber ERLEBNIS-TRABANT für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird.
Die fällige Kaution in Höhe von 200 EUR ist bei Übernahme des Fahrzeugs in bar bei ERLEBNIS-TRABANT zu hinterlegen. Bei besonderen Fahrzeugtypen bleibt es ERLEBNIS-TRABANT vorbehalten eine höhere Kaution zu verlangen.
3. Zahlungsweise
Bei Reservierung ist eine Anzahlung von 20% des Mietpreises zu leisten. Die restlichen 80% sind spätestens bei Mietbeginn per Barzahlung an ERLEBNIS-TRABANT zu zahlen. Sollte sich bei Rückgabe ein Mehrbetrag ergeben (Mehrkilometer, Reinigungskosten, usw.) so wird dieser sofort bei Rückgabe des Fahrzeuges zur Zahlung fällig und kann mit der Kaution verrechnet werden.
4. Berechtigte Fahrer
Berechtigte Fahrer sind der Mieter sowie weitere im Mietvertrag namentlich erfasste Personen. Das Fahrzeug darf nur von berechtigten Fahrern gelenkt werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und mind. seit 2 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
Sämtliche berechtigte Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Der Mieter und eventuell zusätzlich eingetragene Fahrer sind darüber informiert und werden berücksichtigen, dass das angemietete Fahrzeug (je nach Modell) nicht mit den aktuell üblichen Sicherheitsextras (ABS, Servolenkung, usw.) ausgestattet sind und das Fahrverhalten daher an diese Tatsache angepasst werden muss. Im Zweifel über die technische Ausstattung ist die Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu prüfen. Das Fahren oder Mitfahren im Fahrzeug während der Mietdauer geschieht für alle Insassen in eigener Verantwortung, insoweit ist ERLEBNIS-TRABANT von jeglicher Haftung befreit; der Mieter oder der Fahrer ist verpflichtet, alle Fahrgäste auf diesen Umstand hinzuweisen und deren Einverständnis einzuholen. Es gilt generell eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h für die Fahrzeuge von ERLEBNIS-TRABANT.
5. Übernahme & Ersatzfahrzeug
Das Fahrzeug ist spätestens 1 Std. nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen, danach ist ERLEBNIS-TRABANT an die Buchung nicht mehr gebunden. Ist das gebuchte Fahrzeug aufgrund eines Defektes oder aus anderen Gründen nicht verfügbar, so ist ERLEBNIS-TRABANT berechtigt, dem Mieter kostenneutral ein anderes adäquates Fahrzeug für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Sollte für das Ersatzfahrzeug ein geringerer Mietzins anfallen, so wird ERLEBNIS-TRABANT dem Mieter die Differenz erstatten.
6. Kraftstoffe
Die Fahrzeuge benötigen ein Gemisch aus Superplusbenzin (kein E10) mit Zweitaktöl im Verhältnis 1:50. Die Fahrzeuge sind grundsätzlich vollgetankt zurückzugeben. Das notwendige Zweitakt-Spezialöl stellt ERLEBNIS-TRABANT kostenneutral zur Verfügung. Auf Wunsch des Mieters wird die Betankung nach Rückgabe von ERLEBNIS-TRABANT übernommen, in diesem Fall wird der aktuelle Preis für Superbenzin laut ARAL Hildesheim berechnet. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von 0,15 € pro Liter fällig.
7. Verbotene Nutzungen, Einreisebeschränkungen
Das Fahrzeug darf nicht in folgenden Bereichen eingesetzt werden bzw. sind folgende Handlungen zu unterlassen:
(a) Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings.
(b) Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen.
(c) Begehung von jeglichen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.
(d) Weitervermietung.
(e) Sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen.
(f) Die Benutzung des Fahrzeuges ist nur in Deutschland gestattet; Fahrten ins Ausland sind vorher mit ERLEBNIS-TRABANT abzustimmen.
(g) Es gilt absolutes Rauchverbot in den Fahrzeugen.
(h) Das Befahren von Umweltzonen, egal welcher Farbkennung.
8. Reparaturen
Bei Defekten am Fahrzeug ist unverzüglich ERLEBNIS-TRABANT zu informieren. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur mit Einwilligung von ERLEBNIS-TRABANT in Auftrag gegeben werden. Die Kosten werden nach Vorlage der entsprechenden Rechnung erstattet.
9. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schadensfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- und sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen.
Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen in keinem Fall anerkannt werden. Der Mieter ist nicht berechtigt ein wie auch immer geartetes Schuldeingeständnis gegenüber dem Unfallgegner abzugeben.
Der Mieter hat ERLEBNIS-TRABANT, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
10. Nutzung über mehrere Tage
Verbleibt das Fahrzeug über Nacht beim Mieter, muss dieser für einen sicheren Stellplatz sorgen. Unter sicheren Stellplatz versteht sich ein abgeschlossenes/privates Grundstück oder eine als Parkplatz gekennzeichnete Stellfläche.
11. Rückgabe des Fahrzeuges
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort zum vereinbarten Rückgabetermin zurückzugeben. Etwaige Überziehungen werden anteilig stundenweise berechnet wobei nach Anbruch der vierten Stunde ein voller Tag fällig wird. In jedem Fall hat der Mieter das Fahrzeug am vereinbarten Rückgabetag zurückzugeben. Sollte er aufgrund eines unverschuldeten Defektes am Fahrzeug an der fristgerechten Übergabe gehindert werden, fällt die zusätzliche Berechnung nicht an.
12. Haftung des Mieters
Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeuges oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten haftet der Mieter sofern er oder der Fahrer den Schaden zu vertreten haben für alle Schäden und Folgeschäden. Die Haftung umfasst insbesondere die Reparaturkosten, bei Totalschaden den Verkehrswert des Fahrzeuges abzüglich des Restwertes. Soweit die abgeschlossene Versicherung von ERLEBNIS-TRABANT den Schaden übernimmt ist die Haftung auf die Höhe der Selbstbeteiligung begrenzt.
Der Mieter haftet im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vollumfänglich für den entstanden Schadens. Dies gilt auch bei einer alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit, sowie bei Zuwiderhandlung gegen Anweisungen im Rahmen der technischen Einweisung.
Daneben hat der Mieter auch etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen.
13. Haftung von ERLEBNIS-TRABANT
Jegliche Haftung von ERLEBNIS-TRABANT wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet ERLEBNIS-TRABANT auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt. ERLEBNIS-TRABANT übernimmt keinerlei Haftung für das beförderte Gepäck.
14. Nichterfüllung
Die Firma ERLEBNIS-TRABANT haftet nicht für Nichterfüllung des Mietvertrages, sofern die Nichterfüllung auf Ereignisse zurückzuführen ist, die nicht in die Sphäre von ERLEBNIS-TRABANT fallen oder von Dritten zu vertreten sind.
15. Mündliche Absprachen
Mündliche Absprachen bestehen nicht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
16. Salvatorische Klausel
Sollte infolge einer Änderung der Gesetzgebung oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die nichtige Klausel ist durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hildesheim
Hildesheim 22.02.2013